Willkommen bei Witt, Kordts & Stöver
Ihre Rechtsanwälte, Ihr Fachanwalt und Notar aus Kellinghusen.

Unsere Leistungen im Überblick
Ob im privaten oder beruflichen Umfeld, rechtliche Fragen begegnen uns nahezu täglich. Unsere Kanzlei berät und vertritt sie kompetent in zahlreichen Rechtsgebieten. Ob familiäre und/oder vermögensrechtliche Angelegenheiten, zivilrechtliche oder berufliche Auseinandersetzungen, Ehescheidungen und ihre Folgen, wir begleiten Sie mit fundierter Expertise, langjähriger Erfahrung und einem klaren Blick für praktikable und vor allen Dingen wirtschaftlich sinnvolle Lösungen. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch vor Gericht.
Anwaltliche Beratung und Vertretung auch vor Gericht, sowie notarielle Dienstleistungen
Der Rechtsanwalt hat die Aufgabe seinem Auftraggeber mit rechtsstaatlichen Mitteln zu dessen Recht zu verhelfen. Zu diesem Zweck kann er jeden parteilich beraten oder vertreten. Im Rahmen der Beratung wird der Mandant über die Rechtslage, seine Erfolgschancen, die Möglichkeiten einer Beweissicherung und die anfallenden Kosten sowie das Kostenrisiko informiert. Jeder kann sich in jedem Verfahren vor Behörden oder Gerichten durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. In einem Strafprozess oder einem Bußgeldverfahren wird der Rechtsanwalt als Verteidiger tätig.
Der Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der in einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere theoretische und praktische Erfahrungen verfügt. Als Nachweis der theoretischen Erfahrung werden in der Regel die Teilnahme an einem mehrwöchigen Kurs und drei bestandene Leistungskontrollen mit mehrstündigen Klausuren gefordert. Zum Nachweis der praktischen Erfahrung ist eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen aus dem jeweiligen Fachgebiet nötig, von denen ein bestimmter Anteil das gerichtliche Verfahren erreicht haben muss.
Der Notar hat die Aufgabe, Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vorzunehmen. Die Haupttätigkeit des Notars ist die Beurkundung und Durchführung von Grundstückskaufverträgen, der Entwurf und die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen sowie Firmengründungen (GmbH, GmbH & Co. KG, Aktiengesellschaft usw.). Dabei ist der Notar zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet, was ihn vom Rechtsanwalt unterscheidet, der die Interessen einer Partei vertritt. Der Notar wird insbesondere in den Bereichen Grundstücksrecht, Erbrecht, Familienrecht und Gesellschaftsrecht tätig.
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