Glossar
Agrarrecht
Das Agrarrecht regelt Sondervorschriften für Landwirte. Dabei geht es insbesondere um
Eigentumsfragen wie das Erbrecht nach der Höfeordnung, sowie das Pachtrecht. Hinzu kommen
Themen wie Flurbereinigungsverfahren, die Privilegierung für das Bauen im Außenbereich, aber
auch die Agrarförderung.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und
Arbeitgebern. Aufgrund ihrer „strukturellen Unterlegenheit“ genießen die Arbeitnehmer einen
„besonderen Schutz“. Themen des Arbeitsrechts sind u.a. Arbeitsvertrag, Arbeitszeit,
Teilzeit, Kündigungsschutz, Abmahnung, Lohn und Gehalt, Arbeitsschutz, Arbeitszeugnis,
Befristung von Arbeitsverhältnissen, Kündigung und Kündigungsschutz, Abfindungen,
Kurzarbeit, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld.
Erbrecht
Das Erbrecht regelt, wer das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte eines Verstorbenen
erhält und wie dies geschieht. Zum Erbe zählen neben allen Vermögenswerten auch alle
Verbindlichkeiten. Wer Erbe wird, kann der Erblasser in einem Testament oder Erbvertrag
bestimmen, ansonsten greift die gesetzliche Erbfolge. Weitere Themen sind etwa die
Testamentsvollstreckung, die Erbschaftssteuer aber auch die Erbunwürdigkeit.
Familienrecht
Das Familienrecht regelt alle Rechtsfragen zwischen Eheleuten, Lebenspartnern und Verwandten.
Dazu gehören insbesondere die Bereiche Scheidung, Unterhalt, Zugewinnausgleich und
Sorgerecht sowie Kindschaftsrecht und Adoptionsrecht. Außerdem geht es im Familienrecht um
Fälle von Vormundschaft, Pflegschaft und rechtlicher Betreuung.
Immobilienrecht
Das Immobilienrecht regelt alle rechtlichen Aspekte, die mit Immobilien zu tun haben und
betrifft somit alle, die Immobilien bauen, vermitteln, kaufen oder verkaufen. Themen sind
etwa Grundbuch, Kaufvertrag oder Energieausweis. Zum Immobilienrecht zählen u.a.
Vorschriften im Beurkundungsgesetz, der Grundbuchordnung, dem Erbbaurecht, Maklerrecht,
Wohnraummietrecht oder im Wohnungseigentumsgesetz.
Mietrecht
Das Mietrecht regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter. Hierzu
zählen u.a. die Themen Mietvertrag, Kaution, Mietzahlung, Betriebskostenabrechnung,
Mietminderung und Mieterhöhung, Schönheitsreparaturen sowie Kündigung und Auszug.
Sozialrecht
Das Sozialrecht regelt alle Arten der Absicherung sozialer Risiken etwa durch Krankheit,
Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit, Alter oder Tod. Es geht also um gesetzliche Ansprüche
des Einzelnen gegen bestimmte Sozialleistungsträger (Krankenkasse, Arbeitsagentur,
Jobcenter, Rentenversicherung usw.) auf Sachleistungen (z.B. ärztliche Behandlung) bzw. auf
Geldleistungen (z.B. Grundsicherung oder Rente).
Steuerrecht
Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Hierbei kommen zahlreiche
einzelne Gesetze für die unterschiedlichen Steuerarten zur Anwendung: Einkommensteuer,
Lohnstreuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Kirchensteuer,
Abgeltungssteuer, Versicherungssteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Grunderwerbssteuer, Grundsteuer
usw.
Strafrecht
Das Strafrecht regelt die Verfolgung und Bestrafung von (schweren) Straftaten und soll vor
allem dem Schutz der Allgemeinheit dienen (etwa Leben, Gesundheit und Eigentum von Personen,
Sicherheit und Integrität des Staates). Das Strafrecht sieht für verurteilte Täter
Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen vor.
Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht regelt u.a. die Erteilung und den Entzug der Fahrerlaubnis (Fahrverbote),
die Verhängung von Verwarnungsgeldern oder Bußgeldern und den möglichen Einspruch dagegen,
sowie Schadenersatzansprüche Geschädigter, also Unfallabwicklungen. Weitere Themen sind zu
dichtes Auffahren, zu schnelles Fahren, das Überfahren einer roten Ampel, die Nutzung eines
Mobiltelefons während der Fahrt, Unfall und Unfallflucht, Schmerzensgeldansprüche uvm.
Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten von Versicherten und
Versicherungsunternehmen. Hierzu zählen insbesondere die Themen Versicherungsvertrag,
Beitragspflicht und Schadensregulierung, sowie die Bereiche Lebensversicherung,
Hausratversicherung, Kraftfahrzeugversicherung, Gebäudeversicherung, Feuerversicherung,
Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Haftpflichtversicherung uvm.
Vertragsrecht
Das Vertragsrecht regelt den Abschluss von Verträgen und die Vertragsabwicklung, aber auch
deren Durchsetzung, Vertragsverletzungen und die Kündigung von Verträgen. Der häufigste
Vertrag ist der Kaufvertrag, darüber hinaus gibt es u.a. den Arbeitsvertrag, Bauvertrag,
Grundstückskaufvertrag, Kreditvertrag, Leasingvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag oder
Versicherungsvertrag.
Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentumsrecht regelt die Eigentumsverhältnisse an einzelnen Eigentumswohnungen
innerhalb eines Mehrfamilienhauses. Hierzu zählt auch der Miteigentumsanteil am
gemeinschaftlichen Eigentum (z.B. Treppenhaus, Zentralheizung, Außenanlagen, Grundstück).
Weitere Themen sind die Mitgliedschaft in der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und die
Verwaltung des gemeinsamen Wohnungseigentums.
Zivilrecht
Das Zivilrecht regelt das Rechtsverhältnis der Bürger untereinander, insbesondere
vertragliche Beziehungen und Schadensersatzansprüche. Danach ist es Privatpersonen
grundsätzlich gestattet, mit anderen Personen in eine Rechtsbeziehung zu treten bzw. auf
diese zu verzichten. Das Zivilrecht (auch Privatrecht oder Bürgerliches Recht) steht neben
dem Öffentlichen Recht (einschließlich des Strafrechts).
Rechtsanwalt
Der Rechtsanwalt hat die Aufgabe seinem Auftraggeber mit rechtsstaatlichen Mitteln zu dessen
Recht zu verhelfen. Zu diesem Zweck kann er jeden parteilich beraten oder vertreten. Im
Rahmen der Beratung wird der Mandant über die Rechtslage, seine Erfolgschancen, die
Möglichkeiten einer Beweissicherung und die anfallenden Kosten sowie das Kostenrisiko
informiert. Jeder kann sich in jedem Verfahren vor Behörden oder Gerichten durch einen
Rechtsanwalt vertreten lassen. In einem Strafprozess oder einem Bußgeldverfahren wird der
Rechtsanwalt als Verteidiger tätig.
Fachanwalt
Der Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der in einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere
theoretische und praktische Erfahrungen verfügt. Als Nachweis der theoretischen Erfahrung
werden in der Regel die Teilnahme an einem mehrwöchigen Kurs und drei bestandene
Leistungskontrollen mit mehrstündigen Klausuren gefordert. Zum Nachweis der praktischen
Erfahrung ist eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen aus dem jeweiligen Fachgebiet
nötig, von denen ein bestimmter Anteil das gerichtliche Verfahren erreicht haben muss.
Notar
Der Notar hat die Aufgabe, Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen,
Beweisen und Unterschriften vorzunehmen. Die Haupttätigkeit des Notars ist die Beurkundung
und Durchführung von Grundstückskaufverträgen, der Entwurf und die Beurkundung von
Testamenten und Erbverträgen sowie Firmengründungen (GmbH, GmbH & Co. KG,
Aktiengesellschaft usw.). Dabei ist der Notar zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit
verpflichtet, was ihn vom Rechtsanwalt unterscheidet, der die Interessen einer Partei
vertritt. Der Notar wird insbesondere in den Bereichen Grundstücksrecht, Erbrecht,
Familienrecht und Gesellschaftsrecht tätig.